Im Bereich der Aktfotografie spielen rechtliche Fragen eine wichtige Rolle. Sie haben die ersten Aktbilder gemacht und nun stellt sich die Frage, ob Sie diese veröffentlichen dürfen und welche Verträge erforderlich sind.

Es gibt im Bereich der Aktfotografie gleich mehrere Gesetze, die für diese Fragen relevant sind, angefangen beim Urheberrecht der Aufnahme über die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person bis zu den Bildnutzungsrechten bei der Veröffentlichung des Bildes. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Rechtsanwalt Dr. Endress Wanckel (www.froemming-partner.de ) bedanken, der mir bei diesen heiklen Fragen beratend zur Seite stand.
Urheberrecht
Das Urheberrecht bietet den Schutz eines Werkes für den Urheber. Es schützt geistige und künstlerische Leistungen, sofern diese eine angemessene Schöpfungshöhe aufweisen. Sie müssen ein Urheberrecht nicht anmelden, es entsteht automatisch im Moment der Schaffung des Werkes, also bei der Aufnahme.Für einen einfachen Schnappschuss Ihrer Freundin am FKK-Strand werden Sie kaum ein Urheberrecht geltend machen können. Bei gut gestalteten und kunstvollen Aktaufnahmen dürfen Sie aber mit diesem Schutz rechnen.Allerdings sind die Urheberrechte was Umfang, Übertragbarkeit und Dauer betrifft nicht in allen Ländern gleich geregelt.
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Bodyparts
Um Aufnahmen von Körperdetails ohne Gesicht zu publizieren, brauchen Sie rein rechtlich keinen Modelvertrag. Allerdings können Körperdetails von Freunden oder Angehörigen des Models durchaus erkannt werden. Deshalb empfehle ich Ihnen, bei jedem Shooting einen schriftlichen Modelvertrag abzuschließen. In diesem Vertrag sieht das Model, wo Sie die Bilder überall publizieren möchten, und erklärt Ihnen sein Einverständnis dazu.
67 mm | f5,6 | 1/180 sek | ISO 100 | Studioblitz | Model Barbara
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Das deutsche Recht unterscheidet zum Beispiel zwischen Lichtbildwerken
und Lichtbildern, wobei Lichtbildwerke voll schützenswerte
Kunstfotografien bezeichnen und Lichtbilder alle übrigen Fotografien.
Der Unterschied liegt vor allem bei der Dauer des Schutzes. Lichtbilder
sind während 50 Jahren nach der ersten Publikation geschützt,
Lichtbildwerke bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen.
Dem Urheber steht das Recht der Verwertung seines Werkes zu. Er
bestimmt, wo und unter welchen Bedingungen das Bild gezeigt oder
publiziert werden darf. Er kann auch eine Entstellung seines Werkes
verbieten. Das Urheberrecht kann nach deutschem Recht nicht übertragen,
sondern nur vererbt werden. In Österreich und der Schweiz gelten leicht
abweichende Regelungen. Es lohnt sich, die genaue Rechtslage im eigenen
Land abzuklären.
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Fotograf und Model
Der Fotograf ist der Urheber des Bildes und genießt den Urheberrechtsschutz, sofern sein Werk eine genügend hohe Qualität aufweist. Das Model besitzt die Persönlichkeitsrechte am Bild. Mit einem Modelvertrag erhält der Fotograf die Publikationsrechte vom Model.
52 mm | f5,6 | 1/1500 sek | ISO 100 | Tageslicht | Models Daniel und Anuschka
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Werden Ihre Bilder in Büchern und Zeitschriften abgedruckt, so haben Sie als Urheber neben dem vereinbarten Honorar für die Publikation auch Anspruch auf eine allgemeine Entschädigung (zum Beispiel wegen Fotokopien. Diese Ansprüche werden von entsprechenden Verwertungsgesellschaften eingezogen und an die Mitglieder verteilt. Sie können als Fotograf ebenfalls Mitglied solcher Verwertungsgesellschaften werden. In der Schweiz heißt diese Gesellschaft ProLitteris (www.prolitteris.ch ), in Deutschland VG Bild-Kunst (www.bildkunst.de ).
Wollen Zeitschriften oder Bücher Ihre Bilder abdrucken, so werden sie mit Ihnen einen entsprechenden Vertrag zur Bildnutzung abschließen. Solche Verträge werden nur mit dem Urheber abgeschlossen. Sie können deshalb die Bilder des Shootings auch problemlos an Ihre Models abgeben. Keine Zeitschrift und kein Buchverlag wird die Bilder ohne Einwilligung des Urhebers veröffentlichen – das Risiko einer Klage wäre viel zu groß.
Persönlichkeitsrecht
Artikel 22 des deutschen Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG/KunstUrhG) besagt:
»Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.«
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Beispiel für einen Modelvertrag
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Sobald eine Person auf dem Bild erkennbar ist, greift dieser Persönlichkeitsschutz, wobei die Erkennbarkeit weit gefasst ist. Schon ein individuelles Tattoo kann die Erkennbarkeit begründen. Die Rechtssprechung ist in dieser Beziehung strenger geworden. Es ist deshalb auch bei Detailaufnahmen ohne Gesicht immer besser, eine Publikationsgenehmigung des Models oder eine Quittung über die Bezahlung des Modelhonorars zu besitzen. Um sicherzugehen empfehle ich Ihnen, bei jedem Aktshooting einen Modelvertrag abzuschließen. Bei TFPShootings fließt kein Geld, deshalb benötigen Sie immer einen Modelvertrag. Dies gilt auch, wenn Sie kommerzielle Aufnahmen eines Kunden veröffentlichen möchten.
Das Gesetz kennt noch ein paar Ausnahmen zu dieser Regelung (Personen der Zeitgeschichte, Personen als unbedeutendes Beiwerk, Aufnahmen von Versammlungen, Bildnisse im Zusammenhang mit Kunstwerken). Diese haben aber in der Aktfotografie keine Bedeutung.
Model Release
Wollen Sie Bilder veröffentlichen, bei denen die Person erkennbar ist, so benötigen Sie einen Modelvertrag (im Englischen Model Release genannt).Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien (Fotograf und Model). Es handelt sich dabei nicht um einen Arbeits- oder Honorarvertrag; Honorare für das Shooting sollten Sie besser in einer separaten Vereinbarung regeln.
Im Modelvertrag werden folgende Bereiche geregelt:
- Vertragsparteien: Name und Adresse von Fotograf und Model, Geburtsdatum des Models
- Gegenstand des Vertrages: Art und Ort des Shootings, zum Beispiel Aktaufnahmen im Studio
- Nutzung der Fotografien: Übertragung der Nutzungsrechte auf den Fotografen
- Nutzungsrechte für das Model: Das Model erhält das Recht, die Bilder für eigene, nichtkommerzielle Zwecke zu gebrauchen.
- weitere Regelungen, zum Beispiel Einschränkungen bei der Namensnennung des Models oder bei Publikationen
- sonstige Absprachen (zum Beispiel »Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht«, »Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen«, »Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform«)
- Ort, Datum und Unterschrift der Vertragsparteien
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Halten Sie die Modelverträge kurz, einfach und fair. Ein mehrseitiger Vertrag von einem Juristen wird von den Models nicht verstanden und schreckt ab. Wichtig ist, dass Sie genau angeben, wo Sie die Bilder publizieren möchten, beziehungsweise wo eine Publikation ohne zusätzliche Absprache nicht gestattet ist. Geben Sie auf jeden Fall den Models auch das Recht, die Bilder für eigene, nichtkommerzielle Zwecke zu verwenden.
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Property Release
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Viele rechtliche Fragen
Bei diesem Bild liegt das Urheberrecht beim Fotografen. Das Model ist erkennbar, deshalb muss ein Model Release für die Publikation abgeschlossen werden. Ebenfalls wird die Bewilligung des Eigentümers des Gebäudes notwendig (Property Release).
42 mm | f4 | 1/30 sek | ISO 200 | Tageslicht | Model Jenny
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Fotografieren Sie an nicht öffentlich zugänglichen Orten, so empfiehlt es sich, eine Freigabeerklärung zur Veröffentlichung der Bilder beim Eigentümer einzuholen. Eine sogenannte Property Release wird benötigt in geschlossenen Räumen oder wenn sich Gegenstände im Bild befinden, die urheberrechtlich geschützt sind (zum Beispiel ein Gemälde). Die Rechtslage ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich.
Vor allem in Frankreich und in den USA gibt es sehr strenge Regeln. Bei der privaten Verwendung der Bilder werden Sie auch ohne eine Property Release kaum Probleme bekommen. Anders ist die Lage bei einer kommerziellen Verwendung der Bilder. Dort ist eine Bewilligung es Eigentümers sicher notwendig.
Grundsätzlich können Sie solche Bewilligungen auch in mündlicher Form einholen, allerdings werden Sie dann im Streitfall Mühe habe, die Einwilligung zu beweisen. Deshalb empfiehlt es sich sowohl beim Model Release als auch beim Property Release Abmachungen schriftlich zu bestätigen. Bei Getty Images erhalten Sie dazu eine Vielzahl von Vertragsvorlagen in verschiedenen Sprachen (contributors.gettyimages.com ). Bezahlen Sie für den Aufnahmeort eine Miete, so können Sie allerdings auch bei der Auftragsbestätigung angeben, dass Sie die Räume für Aktaufnahmen verwenden. Bewahren Sie dann aber unbedingt das Bestätigungsschreiben und die Quittung der Miete auf.
Bildnutzungsvertrag
Für diesen Artikel benötigte ich auch Bilder von weiteren Fotografen. Ich habe bei ihnen eine Genehmigung zur Bildverwendung schriftlich eingeholt. Damit erhalte ich die Bewilligung, die urheberrechtlich geschützten Aufnahmen dieser Fotografen für dieses Projekt zu verwenden.
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Der Aufwand lohnt sich
Lassen Sie sich von den rechtlichen Fragen nicht abschrecken. Die Modelverträge sind nicht kompliziert und die Models erwarten auch, dass Sie Verträge dabei haben. Property Release benötigen Sie nur in Ausnahmefällen, und am Ende belohnen uns die Bilder für alle Sonderaufwendungen.
57 mm | f9 | 1/250 sek | ISO 100 | Studioblitz | Model Nina
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In solch einem Bildnutzungsvertrag werden folgende Punkte geregelt:
- Vertragsparteien: Name und Adresse des Fotografen (als Lizenzgeber) und des Autors (als Lizenznehmer)
- Bewilligung: Bewilligung der Veröffentlichung im angegebenen Medium
- Lieferung: Art der Lieferung der Bilder (zum Beispiel Bildformat, Bildgröße, Auflösung)
- Vergütung: Gegenleistung für die Bewilligung (zum Beispiel Belegexemplar des Buches)
- Persönlichkeitsrechte: Der Fotograf bestätigt, dass er keine Persönlichkeitsrechte verletzt (also Modelverträge mit den Publikationsrechten besitzt)
- Weitere Regelungen (zum Beispiel Namensnennung des Fotografen unter den Bildern)
- Urheberrecht: Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen, das Urheberrecht des Buches liegt beim Autor.
- Sonstige Absprachen (zum Beispiel »Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht«, »Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen«, »Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform«)
- Ort, Datum und Unterschrift der Vertragsparteien
Bildagenturen
Verschiedene Bildagenturen bieten im Internet Bilder zum Verkauf an. Der Fotograf als Urheber des Werks wird am Verkaufserlös beteiligt. Unterschieden wird dabei zwischen lizenzpflichtigem (im Englischen rights managed oder RM) und lizenzfreiem (im Englischen royalty free oder RF) Bildmaterial. Bei RM-Bildern wird pro Verwendung in Abhängigkeit von der Art und vom Umfang der Nutzung eine Nutzungs- oder Lizenzgebühr erhoben.
RF-Bilder können gegen Bezahlung hingegen zeitlich unbegrenzt und in
verschiedenen Medien verwendet werden. Das Recht zur Nutzung Ihrer
Bilder kann exklusiv erteilt werden. Dann dürfen Sie Ihre Bilder nicht
mehr selber an Dritte verkaufen. Viele Bilderagenturen verlangen aber
nicht mehr diese Exklusivität. In diesem Fall bleiben Sie in der
Verwendung Ihrer Bilder frei.
Bei vielen Bildagenturen im Internet können Sie einfach Ihre Bilder
hochladen. Die Downloader (Nutzer) der Bilder bezahlen dafür einen
Betrag und erhalten die Nutzungsrechte nach dem RF-Modell. Sie erhalten
vom Verkaufserlös der Bilder einen Anteil (in der Regel 50–60 %).
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Bildagentur Photocase
Bildagenturen sind prinzipiell eine tolle Sache für Amateurfotografen. Leider lassen sich dort praktisch keine Aktbilder verkaufen.
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Da diese Agenturen keine Exklusivrechte verlangen, können Sie bei
vielen verschiedenen Bildagenturen Ihre Bilder anbieten. Leider ist der
Markt für Aktfotos verschwindend klein – ich konnte noch nie Bilder auf
diesem Weg verkaufen.
Wollen Sie mehr über dieses und andere Themen im Bereich der
Aktfotografie erfahren, dann können wir Ihnen Martin Zurmühlens Buch
Digitale Fotopraxis: Aktfotografie empfehlen, das im Galileo Design
Verlag erschienen ist.
Digitale Fotopraxis: Aktfotografie
Inklusive Nachbearbeitung in Photoshop
Martin Zurmühle
Galileo Design
376 S., 2008, geb., komplett in Farbe, mit DVD
49,90 Euro, ISBN 978-3-8362-1120-8
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